Statistiken für Erlaubte Vorteilsannahme - §§ 331 StGB, 70 BBG, 10 BAT. Zugleich ein Beitrag zur Einheit der Rechtsordnung und zur "Rückwirkung" behördlicher Genehmigungen im Strafrecht.

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Erlaubte Vorteilsannahme - §§ 331 StGB, 70 BBG, 10 BAT. Zugleich ein Beitrag zur Einheit der Rechtsordnung und zur "Rückwirkung" behördlicher Genehmigungen im Strafrecht. 0

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