Kommunale Wertschöpfungsteuer - ein Ersatz für die Gewerbesteuer.
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BBR: Z 703
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885
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Zusammenfassung
Die Mängel der Gewerbesteuer zeigen sich immer deutlicher. Deshalb wird intensiv nach einem geeigneten Ersatz geforscht. Der wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen schlägt die Einführung einer kommunalen Wertschöpfungsteuer vor. Diese ist unter finanz- und steuerpolitischen Gesichtspunkten ebensogut geeignet wie unter gewerblichen und kommunalpolitischen. Die Wertschöpfung wird dazu nach der additiven Methode als Summe aus Löhnen, Mieten, Zinsen und Gewinnen erfasst, die gleichmäßig mit 2,5 bis 3 % besteuert werden sollen. Die Wertschöpfungsteuer sollte grundsätzlich auch die freien Berufe, die Land- und Wohnungswirtschaft, aber auch den öffentlichen Sektor erfassen. Die räumliche und interkommunale Streuung wird geringer angesetzt als bei der Gewerbesteuer. Ein Hebesatzrecht der Gemeinden ist technisch möglich und wird befürwortet. Ob
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Politik, Gemeinde, Gemeindesteuer, Gewerbesteuer, Finanzreform, Umsatzsteuer, Wertschöpfungsteuer
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Informationen zur Raumentwicklung, Bonn (1983)Nr.6/7, S.431-444, Lit.
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Politik, Gemeinde, Gemeindesteuer, Gewerbesteuer, Finanzreform, Umsatzsteuer, Wertschöpfungsteuer