Europäisches Planungsrecht. Grundstrukturen eines Referenzgebiets des europäischen Verwaltungsrechts.

Mohr Siebeck
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Mohr Siebeck

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DE

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Tübingen

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ZLB: 2010/1113

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RE

Zusammenfassung

Das europäische Planungsrecht setzt sich aus einer Vielzahl sektoraler Regelungen zusammen, die durch einen spezifisch planerischen Regelungsansatz verbunden sind. An einer allgemeinen Dogmatik des europäischen Planungsrechts mangelt es bislang. Die Untersuchung will allgemeine Grundstrukturen des europäischen Planungsrechts freilegen, um ein potenzielles Referenzgebiet des europäischen Verwaltungsrechts zu erkunden. Der Autor analysiert die Eigenheiten eines europäischen Planungsbegriffs und beschreibt charakteristische Regelungsbereiche des Planungsrechts (insbesondere des Umwelt-, Infrastruktur- und Wissenschaftsrechts). Hieraus werden allgemeine Dogmen des europäischen Planungsrechts entwickelt, die den Besonderheiten einer europäischen Planungsfehlerlehre, den eigentümlichen Verbundstrukturen im Mehrebenensystem und Rechtsschutzfragen Rechnung tragen.

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IX, 160 S.

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