Hierarchische Verwaltung im demokratischen Staat. Genese, aktuelle Bedeutung und funktionelle Grenzen eines Bauprinzips der Exekutive.
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SEBI: 92/1145
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Zusammenfassung
Die Verwaltung als ausführendes Instrument des Staates ist grundsätzlich hierarchisch gegliedert. Andererseits können Überlegungen zu weniger hierarchischen Strukturen des Staatsaufbaus auch auf die Verwaltung bezogen werden. In der grundgesetzlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland ist die Struktur der Verwaltung gesetzlich geregelt, hat aber eine gewisse Eigendynamik und Selbständigkeit entwickelt. Der Autor beschäftigt sich hauptsächlich mit dem Problem, inwieweit die Verwaltung vom Wandel der Staatsformen berührt ist. Es werden die Aspekte der Gesetzesbindung sowie der Kooperation von Verwaltung und Gesetzgeber einbezogen. Die Betrachtung erfolgt anhand historischer, staats- und verfassungsrechtlicher sowie verwaltungsorganisatorischer Bezüge. anj/difu
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Staatsrecht, Staatstheorie, Demokratie, Hierarchie, Verwaltungsorganisation, Parlamentarismus, Verfassungsgeschichte, Rechtsgeschichte, Theorie, Gesetzgebung, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung
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Tübingen: Mohr (1991), XVI, 353 S., Lit.; Reg.(jur.Habil.; Würzburg 1989)
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Staatsrecht, Staatstheorie, Demokratie, Hierarchie, Verwaltungsorganisation, Parlamentarismus, Verfassungsgeschichte, Rechtsgeschichte, Theorie, Gesetzgebung, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung