Should state government mandate local planning? ...Yes.

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BBR: Z 2339

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Abstract

Von entgegengesetzten Standpunkten ausgehend, behandeln Mandelker und Susskind die Frage, ob die Regierungen der einzelnen Bundesstaaten die Erstellung und Durchführung von umfassenden Regional- und Gemeinde-Entwicklungsplänen bindend auferlegen sollen oder nicht. Mandelker hält dies für absolut erforderlich, da die bisher geübte Praxis, durch lokale, relativ leicht zu verändernde Zonungsverordnungen die Planung einer Stadt bzw. einer Stadtregion zu regeln, zu völlig unbefriedigenden, vielfach auch unfairen Entwicklungen geführt hat. Anhand der Verhältnisse in einigen Bundesstaaten sucht Susskind zu beweisen, daß der Mangel an Finanzen einerseits und die Schwächen bei der Erzwingung der Aufstellung von rechtsverbindlichen Entwicklungsplänen andererseits wesentliche Kennzeichen der Lage sind. Diese würde sich auch durch das in den Gesetzgebungen der Einzelstaaten zu verankernde bindende Mandat zur Aufstellung nicht verbessern lassen.

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Raumordnungsrecht, Planungskontrolle

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In: Planning, Chicago/Ill. 44 (1978), H. 6, S. 14-16

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Raumordnungsrecht, Planungskontrolle

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