Naturschutzrechtliche Ausgleichspflicht bei zeitlich begrenzten Eingriffen in Natur- und Landschaft. Anmerkungen am Beispiel vorübergehender Flüchtlingsunterkünfte im Außenbereich.

Springer
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Springer

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Heidelberg

item.page.language

item.page.issn

0172-1631

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: R 271 ZB 1160
BBR: Z 500
TIB: ZB 3623

item.page.type

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

Die Frage, ob und inwieweit vorübergehende Beeinträchtigungen einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellen und eine Pflicht zur Kompensation auslösen können, ist im Naturschutzrecht nicht ausdrücklich geregelt. Die in der Vergangenheit vor allem für vorübergehende Baustellen relevante Problematik ist mit der zunehmenden Errichtung von Flüchtlingsunterkünften besonders virulent geworden, wenn diese nur für eine begrenzte Zeit im Außenbereich aufgestellt und genutzt, die betroffenen Eingriffsflächen im Anschluss aber wieder rekultiviert und in den früheren Zustand zurückversetzt werden (sollen). Der Beitrag untersucht, inwieweit die Dauer einer Beeinträchtigung für die Annahme eines Eingriffs in Natur und Landschaft sowie die damit gegebenenfalls verbundene Pflicht zur Kompensation von Bedeutung ist.

Description

Keywords

Journal

Natur und Recht

item.page.issue

Nr. 1

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

S. 34-44

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries