Gutglaubensschutz bei der Ablösung von Grundpfandrechten. Zugleich ein Beitrag zu der Frage nach der Möglichkeit gutgläubigen Erwerbs kraft Gesetzes.

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Kiel

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ZLB: 93/4539

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Das komplexe Thema der Grundpfandrechte und deren Ablösung spielt insbesondere in den neuen Bundesländern eine große Rolle. Die redliche Ablösung von im Grundbuch eingetragenen Scheininhabern von Grundpfandrechten (Grundschulden und Hypotheken) durch den Eigentümer führt nach §§ 892, 893 BGB in Verbindung mit den entsprechenden Überleitungsnormen zum Übergang des betreffenden Grundpfandrechts auf den jeweils Leistenden kraft Gesetzes. Es geht dabei um den gutgläubigen Erwerber, der in Unkenntnis des für ihn nicht bestehenden Rechts ein solches erwirbt und aufgrund seiner Unkenntnis schutzwürdig erscheint. Der Autor kommt dabei zu dem Schluß, daß diese Regelungen auch auf dem Gebiet der ehemaligen DDR Anwendung finden. rebo/difu

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XV, 144 S.

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