Abstandsflächen im bayerischen Baurecht. Erläuterungen zur Bayerischen Bauordnung mit Beispielen und Abbildungen. 2., überarb. Aufl.

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1983

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SEBI: 83/4349
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Die Bayerische Bauordnung regelt in den Art. 6 und 7 Abstandsflächen und deren Abweichungen.Die Vorschriften über die Abstandsflächen sind eine der wesentlichen materiellen Vorschriften der Bauordnung.Sie regeln, unbeschadet der planungsrechtlichen Vorgaben, die Beziehung der Gebäude untereinander und zu den Grundstücksgrenzen.Die Bauordnung 1962 enthielt zum erstenmal umfassende Abstandsvorschriften.Die Novelle 1982 baut auf diesem System auf, bringt aber doch erhebliche Änderungen, um den Zielen, die mit der Novellierung verfolgt werden, Rechnung zu tragen, nämlich eine bessere Ausnutzung der Baugrundstücke zu ermöglichen.Die Erläuterungen zu den neugefaßten Artikeln 6 und 7 führen in die Systematik der neuen Abstandsvorschriften ein; sie werden unterstützt durch Abbildungen über die einzelnen Anwendungsfälle.Sie sollen die Anwendung erleichtern und einen reibungslosen Übergang vom alten zum neuen Recht ermöglichen. difu

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Kronach:Link (1983), 56 S., Abb.; Reg.

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