Das gemeindliche Einvernehmen im Bauplanungsrecht nach § 36 BauGB.

Kohlhammer
Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Kohlhammer

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Stuttgart

Sprache

ISSN

0342-5592

ZDB-ID

6646-1

Standort

ZLB: Kws 750 ZB 6805

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Zusammenfassung

Das in § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorgesehene gemeindliche Einvernehmen dient der Absicherung der gemeindlichen Planungshoheit, indem den Gemeinden bei der Genehmigung von Bauvorhaben die Mitwirkung auch in den Fällen gesichert wird, in denen kein Bebauungsplan vorliegt oder von einem vorhandenen Bebauungsplan abgewichen werden soll. Als sachnahe und fachkundige Behörde soll die Gemeinde an der Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen mitentscheidend beteiligt werden. Allerdings zwingt das von der Gemeinde erteilte Einvernehmen die Baugenehmigungsbehörde nicht zu einer positiven Entscheidung über den Bauantrag. Neben Ausführungen zu den Voraussetzungen des § 36 BauGB geht der Verfasser auch auf den Anwendungsbereich der Norm, die verfassungrechtliche Einbindung und die Rechtsnatur sowie auf Haftungsfragen ein.

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Verwaltungsrundschau : VR ; Zeitschrift für Verwaltung in Praxis und Wissenschaft

Ausgabe

2

item.page.dc-source

Seiten

37-41

Zitierform

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries