BayObLG, Beschluß vom 4.1.1985 - 3 Ob OWi 168/84.

Keine Vorschau verfügbar

Datum

1985

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Ist durch Gemeindesatzung Benutzungszwang für die öffentliche Fernwärmeversorgung angeordnet, so ist in dem betreffenden Gebiet die Benutzung von Kachelöfen zur Wärmegewinnung verboten, falls nicht im Einzelfall eine entsprechende Erlaubnis erteilt ist. Die Anordnung des Benutzungszwangs erscheint geeignet, Gefahren, erhebliche Belästigungen oder sonstige erhebliche Nachteile durch Luftverunreinigungen zu vermeiden. Der Betrieb eines mit Holz beheizbaren Kachelofens gewährleistet keinesfalls einen immissionsfreien Betrieb. (-y-)

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Bayerische Verwaltungsblätter, München 116(1985), Nr.9, S.285

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Sammlungen