Recht und Steuer in der Altbauerneuerung.
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1986
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ZZ
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SEBI: 86/5699-4
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Zusammenfassung
Die wesentlich zum Konzept der behutsamen Stadterneuerung gehörende aktive Mitwirkung der Bewohner in Form einer Beteiligung an Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Selbsthilfe läßt eine Anzahl von Fragen der rechtlichen und organisatorischen Gestaltung der Eigenarbeit entstehen. In der systematischen Behandlung dieser Thematik, die rechtzeitig auf mögliche Gefahren der Selbsthilfepraxis hinweisen will, erfolgt zunächst die Diskussion von Alternativen zum Hauserwerb, die gleichwohl Selbsthilfe einwandfrei absichern können. Die wichtigsten Rechtsformen der Selbsthilfe - Verein, Genossenschaft, GbR und GmbH - werden im folgenden Abschnitt so dargestellt, daß je nach Zielsetzung, Selbstverständnis und Einkommenslage der Selbsthilfegruppe schnell die am besten geeignete Rechtsform ermittelt werden kann. Schließlichhaben die verschiedenen Rechtsformen ihre eigenen steuerlichen Konsequenzen, die für die Entscheidung für eine bestimmte rechtliche Organisation der Selbsthilfe bekannt sein sollten. goj/difu
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Schlagwörter
Altbauerneuerung , Selbsthilfe , Recht , Gesetz , Rechtsform , Steuer , Stadtsanierung , Stadterneuerung , Sanierung
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Berlin: Ernst u.Sohn (1986), 126 S., Abb.; Tab.; Lit.
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Stichwörter
Altbauerneuerung , Selbsthilfe , Recht , Gesetz , Rechtsform , Steuer , Stadtsanierung , Stadterneuerung , Sanierung
Deskriptor(en)
Serie/Report Nr.
Bausteine zur Selbsthilfe