Mitwirkungsverbote in den Gemeindeordnungen. Die Gewinnung von Auslegungskriterien und ihre Anwendung auf Einzelprobleme.
Schwartz
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Date
1995
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Schwartz
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DE
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Göttingen
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ZLB: 95/1296
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DI
S
S
Authors
Abstract
Genau wie im Beamten-, Parlaments- und Verwaltungsrecht gibt es auch in den Gemeindeordnungen Mitwirkungsverbote. Die Gemeindevertreter sind für die Fälle von der Entscheidung ausgeschlossen, in denen sie befangen sind, ihnen also durch die Entscheidung unmittelbare Vor- oder Nachteile entstehen. Grundlage der Auslegung dieser Verbote ist ein Spannungsverhältnis zwischen der Objektivität, Sachlichkeit und Gerechtigkeit gegenüber den Gemeindevertretern einerseits und der Funktionsfähigkeit der kommunalen parlamentarischen Demokratie sowie der kommunalen Selbstverwaltung andererseits. Die Beantwortung der Frage, ob ein Gemeindevertreter trotz eigener Betroffenheit auf Grund der Vertretung von Gruppeninteressen mitwirken darf, hängt davon ab, inwieweit das mit anderen geteilte Interesse gemeinschaftsrelevant ist oder nur einer kleinen Gruppe dient. Vertieft wird die Problematik exemplarisch anhand der Bauleitplanung und bei städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen. lil/difu
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XVII, 246 S.
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Göttinger rechtswissenschaftliche Studien; 147