Mitwirkungsverbote in den Gemeindeordnungen. Die Gewinnung von Auslegungskriterien und ihre Anwendung auf Einzelprobleme.
Schwartz
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1995
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Schwartz
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Göttingen
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
ZLB: 95/1296
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
S
S
Autor:innen
Zusammenfassung
Genau wie im Beamten-, Parlaments- und Verwaltungsrecht gibt es auch in den Gemeindeordnungen Mitwirkungsverbote. Die Gemeindevertreter sind für die Fälle von der Entscheidung ausgeschlossen, in denen sie befangen sind, ihnen also durch die Entscheidung unmittelbare Vor- oder Nachteile entstehen. Grundlage der Auslegung dieser Verbote ist ein Spannungsverhältnis zwischen der Objektivität, Sachlichkeit und Gerechtigkeit gegenüber den Gemeindevertretern einerseits und der Funktionsfähigkeit der kommunalen parlamentarischen Demokratie sowie der kommunalen Selbstverwaltung andererseits. Die Beantwortung der Frage, ob ein Gemeindevertreter trotz eigener Betroffenheit auf Grund der Vertretung von Gruppeninteressen mitwirken darf, hängt davon ab, inwieweit das mit anderen geteilte Interesse gemeinschaftsrelevant ist oder nur einer kleinen Gruppe dient. Vertieft wird die Problematik exemplarisch anhand der Bauleitplanung und bei städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen. lil/difu
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
XVII, 246 S.
Zitierform
Freie Schlagworte
Stichwörter
Serie/Report Nr.
Göttinger rechtswissenschaftliche Studien; 147