Das Wucherverbot - effektiver Schutz des Verbrauchers von überhöhten Preisen?

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

SEBI: 79/2562

item.page.type

item.page.type-orlis

DI

relationships.isAuthorOf

Abstract

Die gesetzlichen Bemühungen, den Verbraucher vor überhöhten Preisen zu schützen, gehen bis vor das Jahr 450 vor unserer Zeitzählung zurück. Ihren vorläufigen Abschluß finden die strafrechtlichen und zivilrechtlichen Sanktionen des Wuchers durch den Gesetzgeber in der Neufassung des Wucherverbots durch das Erste Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität von 1976. Die Studie geht davon aus, daß auch die jüngste Regelung des Wucherverbotes keinen wirksamen Schutz des Verbrauchers herstellt, und hat deshalb zum Ziel, mittels einer kritischen Würdigung vergangener und gegenwärtiger rechtlicher Handhabung des Wuchers und seiner Erscheinungsformen Reformvorschläge für eine gesetzliche Regelung und für eine effektive Durchsetzung des Wucherverbots zu erarbeiten. Bei den Erscheinungsformen des Wuchers unterscheidet sie sowohl den Kredit- und Kreditvermittlungswucher als auch Wohnraummiet-, Wohnungsvermittlungs-, Ehevermittlungs-, Kauf- und Verzehrpreiswucher. Im Anhang stellt die Studie einen Auszug der Wuchervorschriften anderer Staaten zusammen. hw/difu

Description

Keywords

Wucherverbot, Verbraucherschutz, Kreditzins, Sozialwesen, Verwaltungsrecht, Wirtschaftspolitik, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Mietwesen

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Berlin: Duncker & Humblot (1978), 129 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Hamburg 1977)

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Wucherverbot, Verbraucherschutz, Kreditzins, Sozialwesen, Verwaltungsrecht, Wirtschaftspolitik, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Mietwesen

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries

Schriften zum Bürgerlichen Recht; 48