Der Verjährungsbeginn bei der Gewährleistungsbürgschaft.
Beck
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Datum
2007
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Herausgeber
Beck
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
München
Sprache
ISSN
1439-6351
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 6672
BBR: Z 558
BBR: Z 558
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Gewährleistungsbürgschaften gehören zum typischen Inhalt von Bauverträgen. Mit ihnen sollen sämtliche Mängelansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer aus § 13 VOB/B bzw. § 634 BGB abgesichert werden. Der Auftragnehmer wird verpflichtet, eine Gewährleistungsbürgschaft zu stellen, weil der Auftraggeber damit eine finanzielle Absicherung seiner werkvertraglichen Ansprüche in dem Zeitraum ab Abnahme der Werkleistung bis zur Verjährung der Mängelansprüche erreichen will. Dieser angesprochene Zeitraum beträgt bei Bauleistungen fünf Jahre, § 634a 1 Nr. 2 BGB, bzw. vier Jahre, wenn die Vertragsparteien die VOB/B einbezogen haben, § 13 Nr. 4 1 VOB/B. Für die Gewährleistungsbürgschaft enthalten weder das BGB noch die VOB/B eine Regelung über die Verjährung. Die maßgebliche Frist ist damit nach § 195 BGB zu bestimmen und beträgt somit drei Jahre. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche und diejenige für die Sicherheitsleistung fallen also auseinander. Dieser Befund führt zu der praktisch bedeutsamen Frage nach dem Beginn des Laufs der Verjährung hinsichtlich der Bürgschaftsforderung, der sich der Beitrag widmet. difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht
Ausgabe
Nr. 8
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 477-479
Zitierform
Freie Schlagworte
Stichwörter
Deskriptor(en)
Baurecht , Vertragsrecht , Bauvertrag , VOB/B , Bauleistung , Gewährleistung , Baumangel , Verjährung