Heimfall versus Zwangsversteigerung. Workshop für Erbbaurechtsgeber. Abwägungskriterien. NW 102619, Donnerstag, 18. Februar 2010 Bergisch Gladbach-Bensberg.

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DE

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Bonn

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ZLB: 4-2010/320

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RE

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Stirbt der Inhaber des Erbbaurechts, weigern sich seine Erben nicht selten, einen solchen Nachlass anzunehmen. Der Heimfall des Erbbaurechts mit all seinen Schulden an den Ausgeber scheint unausweichlich. Oder wäre es für den Erbbaurechtsgeber sinnvoller, einen "Rettungskauf" im Rahmen einer Zwangsversteigerung zu betreiben? Die gute Kenntnis des Heimfall- und des Zwangsversteigerungsrechts ermöglicht eine erfolgreiche Abwägung. In den Anlagen zu den Workshop-Unterlagen finden sich u.a. Gesetzestexte und Rechtsprechungshinweise,

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Vhw Seminare; 2619/34