Bundeskompetenzen für die Denkmalpflege?

Keine Vorschau verfügbar

Datum

1976

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

SEBI: Zs 789-4
BBR: Z 67
IRB: Z 177

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Vortrag vor dem Arbeitskreis ''Öffentliches Baurecht'' in der Deutschen Gesellschaft für Baurecht am 8.10.1975 in Bonn. Ausgehend von der Tatsache, daß im geltenden Baurecht (BBauG und StBauFG) der Schutz historischer wertvoller Bausubstanz höchst unzureichend verankert ist, untersucht Verf. die Möglichkeiten einer bundeseinheitlichen Regelung des Denkmalschutzes. Er kritisiert die verbreitete Rechtsauffassung, daß Denkmalpflege allein in der Landeskompetenz liege. Vielmehr beständen keine verfassungsmäßigen Bedenken dagegen, den Denkmalschutz stärker in der Bundesgesetzgebung (BBauG, StBauFG) zu verankern oder ein eigenes Gesetz zu schaffen.

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

In: Bundesbaublatt, Wiesbaden 25 (1976), 3, S. 120-122

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Sammlungen