Bundeskompetenzen für die Denkmalpflege?
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SEBI: Zs 789-4
BBR: Z 67
IRB: Z 177
BBR: Z 67
IRB: Z 177
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Zusammenfassung
Vortrag vor dem Arbeitskreis ''Öffentliches Baurecht'' in der Deutschen Gesellschaft für Baurecht am 8.10.1975 in Bonn. Ausgehend von der Tatsache, daß im geltenden Baurecht (BBauG und StBauFG) der Schutz historischer wertvoller Bausubstanz höchst unzureichend verankert ist, untersucht Verf. die Möglichkeiten einer bundeseinheitlichen Regelung des Denkmalschutzes. Er kritisiert die verbreitete Rechtsauffassung, daß Denkmalpflege allein in der Landeskompetenz liege. Vielmehr beständen keine verfassungsmäßigen Bedenken dagegen, den Denkmalschutz stärker in der Bundesgesetzgebung (BBauG, StBauFG) zu verankern oder ein eigenes Gesetz zu schaffen.
Beschreibung
Schlagwörter
Recht, Denkmalschutz, Bundeskompetenz, Stadterneuerung, Recht
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In: Bundesbaublatt, Wiesbaden 25 (1976), 3, S. 120-122
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Recht, Denkmalschutz, Bundeskompetenz, Stadterneuerung, Recht