Solidaritätsgedanke steht im Vordergrund. Entschließung bestätigt Wert der Genossenschaften. Europäisches Parlament will Genossenschaften fördern.
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SEBI: Zs 631-4
BBR: Z 492
IRB: M 66
BBR: Z 492
IRB: M 66
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Abstract
Das Europäische Parlament in Straßburg hat am 13. April 1983 nach über 2-jähriger Erörterung eine Entschließung zu den Genossenschaften in der Europäischen Gemeinschaft angenommen. Der Wortlaut der Entschließung ist beigegeben. Zwar ist der Genossenschaftsgedanke in der Landwirtschaft weit verbreitet, doch eignet sich der Genossenschaftsgedanke für vielfältige Unternehmensaufgaben. Diese Unternehmensform soll die Lücke zwischen Staatsunternehmen einerseits und Privatunternehmen andererseits schließen. Genossenschaften sind als freiwillige Zusammenschlüsse Selbsthilfeunternehmen, deren Aufgabe in der Förderung der Mitglieder bestehe. hg
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Staat/Verwaltung, Übernational, Genossenschaft, Unternehmensform, Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen, Entschließung
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Wohnungswirtschaftliche Informationen, Hamburg (1983)Nr.16, S.1-2, Abb.
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Staat/Verwaltung, Übernational, Genossenschaft, Unternehmensform, Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen, Entschließung