Öffentliche Abgaben für Wasserentnahmen kraft Landesrechts. Rechtliche Ausgestaltung und verfassungsrechtliche Bedenken.

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DE

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0012-1363

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IRB: Z 1014
ZLB: Zs 61-4
BBR: Z 121

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

Seit Baden-Württemberg als erstes Bundesland eine Wasserentnahmegebühr, den sogenannten Wasserpfennig eingeführt hat, ist die rechtspolitische und rechtsdogmatische Diskussion um die Rechtswirksamkeit nicht zum Stillstand gekommen, obwohl mittlerweile die meisten Bundesländer vergleichbare Gebühren oder Abgaben kennen. Der Beitrag befaßt sich zunächst mit der Frage, ob von einer Gebühr als Gegenleistung für eine staatliche, einer Begünstigtengruppe zurechenbaren Leistung gesprochen werden kann. Dies ist - so das Ergebnis - nicht der Fall. Zweifelhaft sind auch die Ausgestaltung als Lenkungsabgabe oder als Sonderabgabe und die Anknüpfung an eine Verleihung des Rechts zur Wasserentnahme. Im Ergebnis zeigt sich, daß für die Erhebung eines Wasserentnahmeentgelts ausschließlich das Instrument der Verbrauchsteuer in Frage kommen kann. Im zweiten Teil wird auf die Gesetzgebungskomptenzen des Bundes und der Länder und auf die europarechtlichen Schranken für die Gesetzgebung eingegangen.

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Deutsches Verwaltungsblatt

Ausgabe

Nr.22

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Seiten

S.1205-1216

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