Sozialbindung des Eigentums und Enteignung in Frankreich. Ein Beitrag zur Rechtsvergleichung

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SEBI: 76/3632

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In Frankreich wird unter dem Begriff Enteignung im wesentlichen nur die entschädigungspflichtige Entziehung von Grundeigentum verstanden. Das französische Recht kennt jedoch, wie das deutsche Recht, eine Eigentumsgarantie, an der alle nicht unter den Begriff Enteignung fallenden Eigentumsbeeinträchtigungen zu messen sind. Ebenso wird die soziale Funktion des Eigentums auch im französischen Recht betont. Ziel der Untersuchung ist es, den Begriff ,,Sozialbindung des Eigentums'' des deutschen Rechts von dem Begriff ,,Enteignung'' im französischen Recht abzugrenzen, diesen mit den deutschen Lösungen zu vergleichen sowie übereinstimmende Grundsätze aufzuzeigen, die für das Völkergewohnheitsrecht bzw. das europäische Recht relevant werden könnten. Die Analyse des französischen Rechts ist funktional auf die Rechtsvergleichung ausgerichtet; demgemäß wird das französische Recht in seinen Grundzügen dargestellt.

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Eigentum, Enteignung, Rechtsvergleich, Bodenrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Volkswirtschaft

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Bonn: (1976), 235 S., Lit.(jur.Diss.; Bonn 1976)

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Eigentum, Enteignung, Rechtsvergleich, Bodenrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Volkswirtschaft

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