Tarifmacht und Fürsorgepflicht.
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SEBI: EF 216
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Zusammenfassung
Die Delegationstheorie, nach der alle Selbstverwaltungsgewalt und Rechtssetzungsbefugnis auf (widerrufbare) staatliche Ermächtigung zurückzuführen ist, findet auch im Tarifvertragsrecht Anwendung. Die Tarifpartner haben nämlich beim Abschluß von Tarifverträgen erhebliche gesetzgeberische Freiheiten. Inwieweit der Gesetzgeber in diese Tarifmacht der Sozialpartner eingreifen und sei gegebenenfalls entziehen darf, hängt unmittelbar von der rechtmäßigen bzw. mißbräuchlichen Arbeit der Tarifvertragspartner ab. Anhand von Mantel- und Rahmentarifverträgen, in denen die Tarifpartner vornehmlich Vereinbarungen über Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer treffen, werden Begriff, Grundlage und Umfang der sozialen Selbstverwaltung untersucht, um die Grenzen der Tarifmacht abzustecken. Insbesondere werden dabei die Fürsorgepflichten des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern auf Verstöße gegen zwingende gesetzliche Rechtsvorschriften untersucht. kp/difu
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Tarifautonomie, Fürsorgepflicht, Tarifvertrag, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Gewerkschaft, Arbeitsrecht, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Verband, Arbeitsbedingung, Wirtschaft, Arbeitsplatz
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Köln: (1965), XXVI, 133 S., Lit.(jur.Diss.; Köln 1965)
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Tarifautonomie, Fürsorgepflicht, Tarifvertrag, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Gewerkschaft, Arbeitsrecht, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Verband, Arbeitsbedingung, Wirtschaft, Arbeitsplatz