Tarifmacht und Fürsorgepflicht.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
SEBI: EF 216
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
relationships.isAuthorOf
Abstract
Die Delegationstheorie, nach der alle Selbstverwaltungsgewalt und Rechtssetzungsbefugnis auf (widerrufbare) staatliche Ermächtigung zurückzuführen ist, findet auch im Tarifvertragsrecht Anwendung. Die Tarifpartner haben nämlich beim Abschluß von Tarifverträgen erhebliche gesetzgeberische Freiheiten. Inwieweit der Gesetzgeber in diese Tarifmacht der Sozialpartner eingreifen und sei gegebenenfalls entziehen darf, hängt unmittelbar von der rechtmäßigen bzw. mißbräuchlichen Arbeit der Tarifvertragspartner ab. Anhand von Mantel- und Rahmentarifverträgen, in denen die Tarifpartner vornehmlich Vereinbarungen über Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer treffen, werden Begriff, Grundlage und Umfang der sozialen Selbstverwaltung untersucht, um die Grenzen der Tarifmacht abzustecken. Insbesondere werden dabei die Fürsorgepflichten des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern auf Verstöße gegen zwingende gesetzliche Rechtsvorschriften untersucht. kp/difu
Description
Keywords
Tarifautonomie, Fürsorgepflicht, Tarifvertrag, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Gewerkschaft, Arbeitsrecht, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Verband, Arbeitsbedingung, Wirtschaft, Arbeitsplatz
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Köln: (1965), XXVI, 133 S., Lit.(jur.Diss.; Köln 1965)
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Tarifautonomie, Fürsorgepflicht, Tarifvertrag, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Gewerkschaft, Arbeitsrecht, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Verband, Arbeitsbedingung, Wirtschaft, Arbeitsplatz