Rahmenbedingungen und Möglichkeiten raumbezogener Freizeitplanung.
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1984
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ZZ
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SEBI: Zs 2548-4
BBR: Z 703
IRB: Z 885
BBR: Z 703
IRB: Z 885
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Zusammenfassung
Die Raumordnung hat zwar erheblichen Anteil daran, dass Freizeit als politische und planerische Aufgabe erkannt wird. Sie arbeitet jedoch mit einem verengten Freizeitverstaendnis, das einerseits ihrer speziellen Aufgabe entspricht, andererseits die auf Raumordnung und Freizeitpolitik einwirkenden gesellschaftlichen Interessen widerspiegelt. Es besteht darin, Freizeit auf Erholung bzw. "out-door-recreation" zu beschraenken und diese in den Dienst anderer politischer Ziele, insbesondere wirtschaftliche, zu stellen. Die vorgestellte Konzeption zur Freizeitpolitik des Bundes soll Auswege aus dieser Sackgasse weisen. ILS
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Schlagwörter
Raumordnung , Freizeit , Politik , Bund , Freizeitplanung , Naherholung , Erholung , Wirtschaft , Naturschutz , Interessenvertretung
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Informationen zur Raumentwicklung, Bonn (1974)Nr.9, S.369-375
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Stichwörter
Raumordnung , Freizeit , Politik , Bund , Freizeitplanung , Naherholung , Erholung , Wirtschaft , Naturschutz , Interessenvertretung