Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Chemnitz.

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SEBI: 91/4543

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In diesem Heft wird die am 12. 3. 1991 in Kraft getretene Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Chemnitz wiedergegeben. Die Abfallentsorgung im Stadtgebiet fällt in den Zuständigkeitsbereich der Stadt. In der Satzung werden die Aufgaben und Pflichten der Stadt sowie der Grundstückseigentümer abgesteckt. Beispielsweise wird festgelegt, welche Abfallsorten von der städtischen Abfallentsorgung ausgeschlossen sind, welche Abfallbehälter für das Einsammeln vorgesehen sind. Häufigkeiten und Zeiten der Leerung, Gebührenpflicht und Ordnungswidrigkeiten sind weitere Punkte. Die Grundstückseigentümer haben ein Abschlußrecht an die städtische Abfallentsorgung. Sie sind jedoch angehalten, die Menge der Abfälle gering zu halten und Werkstoffe vom Restmüll zu trennen. Im Anhang sind in tabellarischer Form die verschiedenen Abfallarten aufgelistet, deren Herkunft genannt. gb/difu

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Abfallbeseitigung, Satzung, Abfallart, Abfalltrennung, Abfallverwertung, Entsorgung, Versorgung/Technik, Abfall

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Chemnitz: (1991), 47 S.

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Abfallbeseitigung, Satzung, Abfallart, Abfalltrennung, Abfallverwertung, Entsorgung, Versorgung/Technik, Abfall

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