Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Chemnitz.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
SEBI: 91/4543
item.page.type
item.page.type-orlis
relationships.isAuthorOf
Abstract
In diesem Heft wird die am 12. 3. 1991 in Kraft getretene Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Chemnitz wiedergegeben. Die Abfallentsorgung im Stadtgebiet fällt in den Zuständigkeitsbereich der Stadt. In der Satzung werden die Aufgaben und Pflichten der Stadt sowie der Grundstückseigentümer abgesteckt. Beispielsweise wird festgelegt, welche Abfallsorten von der städtischen Abfallentsorgung ausgeschlossen sind, welche Abfallbehälter für das Einsammeln vorgesehen sind. Häufigkeiten und Zeiten der Leerung, Gebührenpflicht und Ordnungswidrigkeiten sind weitere Punkte. Die Grundstückseigentümer haben ein Abschlußrecht an die städtische Abfallentsorgung. Sie sind jedoch angehalten, die Menge der Abfälle gering zu halten und Werkstoffe vom Restmüll zu trennen. Im Anhang sind in tabellarischer Form die verschiedenen Abfallarten aufgelistet, deren Herkunft genannt. gb/difu
Description
Keywords
Abfallbeseitigung, Satzung, Abfallart, Abfalltrennung, Abfallverwertung, Entsorgung, Versorgung/Technik, Abfall
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Chemnitz: (1991), 47 S.
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Abfallbeseitigung, Satzung, Abfallart, Abfalltrennung, Abfallverwertung, Entsorgung, Versorgung/Technik, Abfall