Der bundesrechtliche Abfallbegriff - Zu den Aussagen insbesondere im Abfallgesetz und im Bundes- Immissionsschutzgesetz.
Brockmeyer
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1993
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Brockmeyer
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Bochum
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
ZLB: 95/2239
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
S
S
Autor:innen
Zusammenfassung
Vor dem Hintergrund einer heftigen Diskussion über ein Umweltgesetzbuch und über die Reform des Abfallgesetzes beschäftigt sich die Untersuchung mit der Bedeutung und Entstehung des Begriffs "Abfall" im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), im Abfallgesetz (AbfG) sowie im Vergleich zum Recht der Europäischen Gemeinschaft und den Regelungen in Nordrhein-Westfalen. Dabei wird zwischen subjektiven (der Besitzer gibt eine Sache mit Entledigungswillen weg) und objektivem (die Sache muß zum Wohle der Allgemeinheit entsorgt werden) Abfallbegriff nach § 1 Abs. 1 AbfG unterschieden. Die Studie geht auf die Anwendung des AbfG auf Autowracks, Altöle und Dungstoffe und auf abweichende Regelungen bezüglich der Verkaufsverpackungen nach § 5 Landesabfallgesetz von Nordrhein-Westfalen ein. rebo/difu
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
XXXVI, 292 S.
Zitierform
Freie Schlagworte
Stichwörter
Deskriptor(en)
Serie/Report Nr.
Bochumer juristische Studien; 109