Der bundesrechtliche Abfallbegriff - Zu den Aussagen insbesondere im Abfallgesetz und im Bundes- Immissionsschutzgesetz.
Brockmeyer
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Brockmeyer
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DE
Erscheinungsort
Bochum
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ZLB: 95/2239
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Zusammenfassung
Vor dem Hintergrund einer heftigen Diskussion über ein Umweltgesetzbuch und über die Reform des Abfallgesetzes beschäftigt sich die Untersuchung mit der Bedeutung und Entstehung des Begriffs "Abfall" im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), im Abfallgesetz (AbfG) sowie im Vergleich zum Recht der Europäischen Gemeinschaft und den Regelungen in Nordrhein-Westfalen. Dabei wird zwischen subjektiven (der Besitzer gibt eine Sache mit Entledigungswillen weg) und objektivem (die Sache muß zum Wohle der Allgemeinheit entsorgt werden) Abfallbegriff nach § 1 Abs. 1 AbfG unterschieden. Die Studie geht auf die Anwendung des AbfG auf Autowracks, Altöle und Dungstoffe und auf abweichende Regelungen bezüglich der Verkaufsverpackungen nach § 5 Landesabfallgesetz von Nordrhein-Westfalen ein. rebo/difu
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XXXVI, 292 S.
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Bochumer juristische Studien; 109