Der verfassungsrechtliche Eigentumsschutz bei behördlicher Versagung und Untätigkeit - zugleich eine Studie zur Aufopferungsenteignung.
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1971
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SEBI: 74/1370
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Zusammenfassung
An einen Überblick über die einzelnen Verwaltungsgebiete, in denen behördliche Versagungen und Untätigkeit vorkommen, schließt sich eine Beurteilung des gerichtlich durchsetzbaren Anspruchs und der Nachweis einer eigentumsfähiqen Position im Versagungsrecht an.Aus der Darstellung der Voraussetzungen für enteignende Eingriffe durch behördliche Versagung oder Untätigkeit werden die Grundlagen für die Feststellung einer ,,Verschlechterung'' der Rechtsstellung durch den Eingriff entwickelt.Festzustellen ist, daß eine erst begehrte Rechtsstellung keinen verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz begründet.Der Rechtsanspruch des Berechtigten hat zwei verschiedene eigentumsrechtliche Aspekte, einen öffentlich-rechtlichen, vor allem im Bereich der Leistungsverwaltung, und einen privatrechtlichen im Bereich des Gestattungsrechts.Auch die Untätiqkeit der Behörde kann einen Eingriff im Sinne des Enteignungsrechts darstellen.Einen sozialbindenden Eingriff muß der Bürger entschädigungslos hinnehmen.
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Würzburg: Schmitt & Meyer (1971) XXII/227 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Würzburg 1972)