Stockflecken in der Rechtsprechung. Aus der Sicht eines Sachverständigen.
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1984
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ZZ
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IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
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Zusammenfassung
Zu Stockflecken liegen bisher mehrere Entscheidungen von Amts- und Landgerichten vor, von denen einige angeführt werden. Derartige Entscheidungen kommen meist mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens über die Ursache oder Behebungsmöglichkeiten der Feuchtigkeitsschäden in Mietwohnungen zustande. Es wird der Status des Sachverständigen erläutert. Je nach Art der Stockflecken können die Entscheidungen auf eine Ursachenbeseitgung durch den Vermieter, auf eine Änderung im Heiz- und Lüftungsverhalten der Mieter oder auch auf eine Mietminderung hinführen. hg
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Schlagwörter
Recht , Bauphysik , Bauchemie , Wohnung , Rechtsprechung , Mietwohnung , Feuchtigkeitsschaden , Sachverständiger , Gutachten , Miete
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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 36(1983)Nr.9, S.447-448, 450, 453
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Stichwörter
Recht , Bauphysik , Bauchemie , Wohnung , Rechtsprechung , Mietwohnung , Feuchtigkeitsschaden , Sachverständiger , Gutachten , Miete