Die neue Bausparförderung. Verbesserungen fallen nicht stark ins Gewicht.
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ZZ
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SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
IRB: Z 299
BBR: Z 143
IRB: Z 299
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Zusammenfassung
Durch das Inkrafttreten des Einkommensteuerreformgesetzes haben sich auch die staatlichen Bausparvergünstigungen geändert. Die dadurch eingetretene Reduzierung des Sparvolumens bei alleinstehenden Bausparern, der Wegfall der 30 %igen Zusatzprämie auf die Wohnungsbauprämien und schließlich die Einführung der recht niedrig gehaltenen generell eingeführten Einkommensgrenze sind so gravierend, dass die gleichzeitig verankerten Verbesserungen demgegenüber kaum ins Gewicht fallen. Demzufolge ist mit einem Rückgang des Aufkommens an Bausparmitteln zu rechnen, was die Finanzierungskapazität der Bausparkassen, die einen Hauptbeitrag zur Wohnungsbaufinanzierung leisten, reduziert. ILS
Beschreibung
Schlagwörter
Wohnen/Wohnung, Finanzierung, Wohnungsbauförderung, Gesetzgebung, Steuerreform, Verbesserung, Kapazität, Bausparkasse, Bausparförderung, Neuregelung, Wohnungsbauprämiengesetz, Einkommensgrenze, Sparzulage, Bindungsfrist, Sonderausgabe, Konsequenz, Beeinträchtigung
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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 27(1974)Nr.12, S.627-629, Tab., Lit.
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Wohnen/Wohnung, Finanzierung, Wohnungsbauförderung, Gesetzgebung, Steuerreform, Verbesserung, Kapazität, Bausparkasse, Bausparförderung, Neuregelung, Wohnungsbauprämiengesetz, Einkommensgrenze, Sparzulage, Bindungsfrist, Sonderausgabe, Konsequenz, Beeinträchtigung