Die neue Bausparförderung. Verbesserungen fallen nicht stark ins Gewicht.

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SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
IRB: Z 299

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Abstract

Durch das Inkrafttreten des Einkommensteuerreformgesetzes haben sich auch die staatlichen Bausparvergünstigungen geändert. Die dadurch eingetretene Reduzierung des Sparvolumens bei alleinstehenden Bausparern, der Wegfall der 30 %igen Zusatzprämie auf die Wohnungsbauprämien und schließlich die Einführung der recht niedrig gehaltenen generell eingeführten Einkommensgrenze sind so gravierend, dass die gleichzeitig verankerten Verbesserungen demgegenüber kaum ins Gewicht fallen. Demzufolge ist mit einem Rückgang des Aufkommens an Bausparmitteln zu rechnen, was die Finanzierungskapazität der Bausparkassen, die einen Hauptbeitrag zur Wohnungsbaufinanzierung leisten, reduziert. ILS

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Wohnen/Wohnung, Finanzierung, Wohnungsbauförderung, Gesetzgebung, Steuerreform, Verbesserung, Kapazität, Bausparkasse, Bausparförderung, Neuregelung, Wohnungsbauprämiengesetz, Einkommensgrenze, Sparzulage, Bindungsfrist, Sonderausgabe, Konsequenz, Beeinträchtigung

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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 27(1974)Nr.12, S.627-629, Tab., Lit.

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Wohnen/Wohnung, Finanzierung, Wohnungsbauförderung, Gesetzgebung, Steuerreform, Verbesserung, Kapazität, Bausparkasse, Bausparförderung, Neuregelung, Wohnungsbauprämiengesetz, Einkommensgrenze, Sparzulage, Bindungsfrist, Sonderausgabe, Konsequenz, Beeinträchtigung

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