Positionspapier: Electronic Commerce (EC) und Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS). Hinweise zur Beachtung und Erfüllung der GoBS bei EC.
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DE
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Eschborn
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ZLB: 2001/2990
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Zusammenfassung
Für den Begriff des Electronic Commerce (EC) existiert derzeit noch keine einheitliche Definition. EC im engeren Sinne bedeutet: elektronischer Datenaustausch bei geschäftlichen Transaktionen. Im weiteren Sinne fallen darunter alle Formen des Ein- und Verkaufs auf Basis von Rechnernetzen, also beispielsweise auch über interaktives Fernsehen. Folgende Definition des Begriffes E-Commerce verwandt: EC umfasst alle Rechtsgeschäfte, bei denen die Parteien den Vertragsabschluss oder zumindest eine erforderliche Handlung im Rahmen dieser Rechtsgeschäfte über das Internet oder ein vergleichbares Netzwerk durchführen. Anforderungen an eine sichere Systemumgebung und eines wirksamen internen Kontrollsystems der EC-Anwendungen werden dargestellt. Diskutiert werden die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS 1995). sg/difu
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28 S.
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AWV-Schrift; 03600