Verbindlichkeit der Bundesgrundrechte bei der Anwendung von Gemeinschaftsrecht durch deutsche Staatsorgane.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1969
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
SEBI: Ser 490-103
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
Autor:innen
Zusammenfassung
Beim Recht der Europäischen Gemeinschaft handelt es sich um primäres in den Gründungsverträgen enthaltenes Gemeinschaftsrecht und um das von den Organen der Gemeinschaft gesetzte Sekundärrecht (z. B. die Verordnungen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft). Daraus ergibt sich die Frage, ob das Recht jener Gemeinschaften innerstaatlich auch dann anwendbar ist, wenn es im Widerspruch zu den Grundrechten der Bundesrepublik Deutschland steht bzw. wieweit gegebenenfalls das Gemeinschaftsrecht deutsche Grundrechte zulässigerweise einschränken kann. Im Mittelpunkt der Arbeit steht daher nicht die Behandlung von marktrechtlichen Einzelakten, sondern das Verhältnis von Gemeinschaftsrecht zu nationalem Verfassungsrecht. Dazu wird an die bestehenden Auffassungen über die theoretischen Möglichkeiten zur Einordnung des Rangverhältnisses beider Rechtsgebiete angeknüpft, um der Frage nach dem Vorrang des Gemeinschaftsrechts vor dem Verfassungsrecht nachgehen zu können. Daran schließt sich die weitere Erörterung an, welche der dargestellten Möglichkeiten dem geltenden Gemeinschaftsrecht und dem geltenden Verfassungsrecht entspricht, d. h. ob und inwieweit das Grundgesetz für das Rangverhältnis erheblich ist. kp/difu
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Berlin: Duncker & Humblot (1969), 197 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Münster 1968)
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
Stichwörter
Deskriptor(en)
Serie/Report Nr.
Schriften zum öffentlichen Recht; 103