Verbindlichkeit der Bundesgrundrechte bei der Anwendung von Gemeinschaftsrecht durch deutsche Staatsorgane.

Gorny, Günter
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1969

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SEBI: Ser 490-103

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Zusammenfassung

Beim Recht der Europäischen Gemeinschaft handelt es sich um primäres in den Gründungsverträgen enthaltenes Gemeinschaftsrecht und um das von den Organen der Gemeinschaft gesetzte Sekundärrecht (z. B. die Verordnungen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft). Daraus ergibt sich die Frage, ob das Recht jener Gemeinschaften innerstaatlich auch dann anwendbar ist, wenn es im Widerspruch zu den Grundrechten der Bundesrepublik Deutschland steht bzw. wieweit gegebenenfalls das Gemeinschaftsrecht deutsche Grundrechte zulässigerweise einschränken kann. Im Mittelpunkt der Arbeit steht daher nicht die Behandlung von marktrechtlichen Einzelakten, sondern das Verhältnis von Gemeinschaftsrecht zu nationalem Verfassungsrecht. Dazu wird an die bestehenden Auffassungen über die theoretischen Möglichkeiten zur Einordnung des Rangverhältnisses beider Rechtsgebiete angeknüpft, um der Frage nach dem Vorrang des Gemeinschaftsrechts vor dem Verfassungsrecht nachgehen zu können. Daran schließt sich die weitere Erörterung an, welche der dargestellten Möglichkeiten dem geltenden Gemeinschaftsrecht und dem geltenden Verfassungsrecht entspricht, d. h. ob und inwieweit das Grundgesetz für das Rangverhältnis erheblich ist. kp/difu

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Berlin: Duncker & Humblot (1969), 197 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Münster 1968)

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Schriften zum öffentlichen Recht; 103

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