Verbindlichkeit der Bundesgrundrechte bei der Anwendung von Gemeinschaftsrecht durch deutsche Staatsorgane.
item.page.uri.label
No Thumbnail Available
Date
1969
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
SEBI: Ser 490-103
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
Authors
Abstract
Beim Recht der Europäischen Gemeinschaft handelt es sich um primäres in den Gründungsverträgen enthaltenes Gemeinschaftsrecht und um das von den Organen der Gemeinschaft gesetzte Sekundärrecht (z. B. die Verordnungen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft). Daraus ergibt sich die Frage, ob das Recht jener Gemeinschaften innerstaatlich auch dann anwendbar ist, wenn es im Widerspruch zu den Grundrechten der Bundesrepublik Deutschland steht bzw. wieweit gegebenenfalls das Gemeinschaftsrecht deutsche Grundrechte zulässigerweise einschränken kann. Im Mittelpunkt der Arbeit steht daher nicht die Behandlung von marktrechtlichen Einzelakten, sondern das Verhältnis von Gemeinschaftsrecht zu nationalem Verfassungsrecht. Dazu wird an die bestehenden Auffassungen über die theoretischen Möglichkeiten zur Einordnung des Rangverhältnisses beider Rechtsgebiete angeknüpft, um der Frage nach dem Vorrang des Gemeinschaftsrechts vor dem Verfassungsrecht nachgehen zu können. Daran schließt sich die weitere Erörterung an, welche der dargestellten Möglichkeiten dem geltenden Gemeinschaftsrecht und dem geltenden Verfassungsrecht entspricht, d. h. ob und inwieweit das Grundgesetz für das Rangverhältnis erheblich ist. kp/difu
Description
Keywords
item.page.journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Berlin: Duncker & Humblot (1969), 197 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Münster 1968)
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
item.page.subject-tt
item.page.dc-relation-ispartofseries
Schriften zum öffentlichen Recht; 103