Gemeindliche Planungshoheit und überörtliche Planungen. Ein Beitrag zur gemeindlichen Planungshoheit nach dem deutschen und koreanischen Recht.
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DE
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Frankfurt/Main
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ZLB: 98/2058
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DI
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Zusammenfassung
Kompetenzkonflikte zwischen staatlicher Verwaltungstätigkeit und gemeindlicher Selbstverwaltung treten bei räumlichen Planungen besonders deutlich hervor. Die Gemeinden haben die Raumordnung des Bundes, die Landes- und Regionalplanung der Länder sowie diverse Fachplanungen, beispielsweise die Standortvorsorgeplanung für Flughäfen oder die Festlegung von Naturschutzgebieten, bei der Ortsplanung zu berücksichtigen. Es fragt sich daher, inwieweit die gemeindliche Planungshoheit unter dem Schutz der Selbstverwaltungsgarantie steht. Während dieser Konflikt in Deutschland schon lange besteht, ist die kommunale Selbstverwaltung in Korea erst 1995 (wieder-)belebt worden. Die deutschen Erfahrungen können daher für die koreanische Entwicklung Anregungen geben. Die Arbeit behandelt in erster Linie das deutsche Recht; dem koreanischen Recht ist eines von sechs Kapiteln gewidmet. Die umfassende Kompetenz der Gemeinden zur Bauleitplanung ist dem Kernbereich der Selbstverwaltung zuzurechnen. Dennoch müssen die Gemeinden bei der Verwirklichung ihrer planerischen Ziele die überörtlichen Planungen berücksichtigen. Es ist ein Kompromiß zu suchen, der eine optimale Verwirklichung aller Planungen ermöglicht. lil/difu
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234 S.
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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 2359