Der Räumungsschutz des gutgläubigen Untermieters.
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IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4
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Zusammenfassung
Die Abwicklung des Rechtsverhältnisses zwischen Eigentümer und gutgläubigem Besitzer lediglich nach den Eigentümer-Besitzer-Vorschriften oder ungerechtfertigter Bereicherung bieten dem Eigentümer keinen ausreichenden Schutz und kein ausreichendes Äquivalent für die Befugnis des Untermieters, Räumungsschutz in Anspruch zu nehmen. Aus § 242 BGB folgt daher nach Auffassung des Autors, dass in solchen Fällen die Verpflichtung des Untermieters beinhaltet, mit dem Eigentümer Vereinbarungen abzuschließen, die denjenigen zwischen Untermieter und Zwischenmieter entsprechen, oder aber sich in vollem Umfang so behandeln lassen, als seien solche Vereinbarungen zustandegekommen. rh
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Baurecht, Recht, Wohnung, Mietvertrag, Mietrecht, Wohnraum, Kündigung, Räumungsvollstreckung, Untermieter
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Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 37(1984)Nr.50, S.2869-2870, Lit.
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Baurecht, Recht, Wohnung, Mietvertrag, Mietrecht, Wohnraum, Kündigung, Räumungsvollstreckung, Untermieter