Der Räumungsschutz des gutgläubigen Untermieters.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4
SEBI: Zs 359-4
item.page.type
item.page.type-orlis
relationships.isAuthorOf
Abstract
Die Abwicklung des Rechtsverhältnisses zwischen Eigentümer und gutgläubigem Besitzer lediglich nach den Eigentümer-Besitzer-Vorschriften oder ungerechtfertigter Bereicherung bieten dem Eigentümer keinen ausreichenden Schutz und kein ausreichendes Äquivalent für die Befugnis des Untermieters, Räumungsschutz in Anspruch zu nehmen. Aus § 242 BGB folgt daher nach Auffassung des Autors, dass in solchen Fällen die Verpflichtung des Untermieters beinhaltet, mit dem Eigentümer Vereinbarungen abzuschließen, die denjenigen zwischen Untermieter und Zwischenmieter entsprechen, oder aber sich in vollem Umfang so behandeln lassen, als seien solche Vereinbarungen zustandegekommen. rh
Description
Keywords
Baurecht, Recht, Wohnung, Mietvertrag, Mietrecht, Wohnraum, Kündigung, Räumungsvollstreckung, Untermieter
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 37(1984)Nr.50, S.2869-2870, Lit.
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Baurecht, Recht, Wohnung, Mietvertrag, Mietrecht, Wohnraum, Kündigung, Räumungsvollstreckung, Untermieter