Getränkemarkt im reinen Wohngebiet. § 30 BauGB, § 3 III und XV BauNVO. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 9.1.1990 - 8 S 2813/89.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1991
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 1585
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
1. Ein sogenannter Getränkemarkt kann ein einem reinen Wohngebiet in der Regel nicht zugelassen werden. 2. Die Erweiterung eines Spirituosenhandels zu einem Getränkemarkt fällt nicht unter den sogenannten überwirkenden Bestandsschutz. In der Begründung wird ausgeführt, daß ein Getränkemarkt zwar auch der Deckung des täglichen Bedarfs diene. Dieser Begriff entziehe sich aber einer wörtlichen Auslegung, bedarf vielmehr einer verständigen Auslegung entsprechend sich ändernder Lebensgewohnheiten. (-y-)
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Umwelt- und Planungsrecht 11(1991), Nr.6, S.236-237