Getränkemarkt im reinen Wohngebiet. § 30 BauGB, § 3 III und XV BauNVO. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 9.1.1990 - 8 S 2813/89.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 1585

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

1. Ein sogenannter Getränkemarkt kann ein einem reinen Wohngebiet in der Regel nicht zugelassen werden. 2. Die Erweiterung eines Spirituosenhandels zu einem Getränkemarkt fällt nicht unter den sogenannten überwirkenden Bestandsschutz. In der Begründung wird ausgeführt, daß ein Getränkemarkt zwar auch der Deckung des täglichen Bedarfs diene. Dieser Begriff entziehe sich aber einer wörtlichen Auslegung, bedarf vielmehr einer verständigen Auslegung entsprechend sich ändernder Lebensgewohnheiten. (-y-)

Beschreibung

Schlagwörter

Erweiterung, Bestandsschutz, Rechtsprechung, Reines Wohngebiet, Getränkemarkt, VGH-Urteil, Recht, Baunutzungsverordnung

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Umwelt- und Planungsrecht 11(1991), Nr.6, S.236-237

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Erweiterung, Bestandsschutz, Rechtsprechung, Reines Wohngebiet, Getränkemarkt, VGH-Urteil, Recht, Baunutzungsverordnung

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries