Der Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschliessungsplan.

Stemmler, Johannes
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Datum

1995

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Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

0007-5884

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 177
ZLB: Zs 789-4
BBR: Z 67

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

Die Bestimmung des Paragraph 55 BauZVO über den in der ehemaligen DDR erstmals 1990 eingeführten Vorhaben- und Erschliessungsplan (BEP) galt nach dem Einigungsvertrag und Paragraph 246a BauGB in den neuen Ländern fort. Während seinerzeit das ausschlaggebende gesetzgeberische Motiv war, private Planungs- und Finanzierungskapazitäten für bedeutende investive Vorhaben in den neuen Ländern zu nutzen, verfolgte die bundesweite Einführung des Instruments durch Paragraph 7 BauGB-MassnahmenG generell die Absicht, kooperative Handlungsformen zwischen privaten Investoren und den Gemeinden im Städtebau zu stärken. Daher ist der Anwendungsbereich des VEP auch nicht mehr auf bestimmte investive Vorhaben beschränkt.

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Schlagwörter

Zeitschrift

Bundesbaublatt

Ausgabe

Nr.9

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S.665-668

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen