Finanzierung durch Auslandsverschuldung? - Staatshaushalt.
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Datum
1980
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ZZ
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IRB: Z 939
SEBI: Zs 489-4
BBR: Z 85
IFL: I 1068
SEBI: Zs 489-4
BBR: Z 85
IFL: I 1068
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Zusammenfassung
Die Auslandsverschuldung der öffentlichen Hände zur Haushaltsfinanzierung ist so gut wie unzulässig. Heftige Reaktionen löste daher die Stadt Bonn aus, als sie vor kurzem zur Finanzierung ihres Haushaltes ein Darlehen in Höhe von 50 Mio. Schweizer Franken aufnahm. Der Beitrag versucht die Gründe für diese schuldenpolitische Abstinenz aus nationaler Sicht aufzuzeigen und analysiert hierzu die öffentliche Auslandsverschuldung unter fiskalischen, gesamtwirtschaftlichen, monetaeren und zahlungsbilanzpolitischen Aspekten. hb
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Wirtschaftsdienst 59(1979)Nr.7, S.336-340, Tab., Lit.