"Grundrechtseingriff" oder "grundrechtswidriger Effekt"? - Plädoyer für einen grundrechtsdogmatischen Paradigmenwechsel.

Kohlhammer
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Kohlhammer

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Stuttgart

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0029-859X

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ZLB: Zs 388-4
IRB: Z 955

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Abstract

Der Begriff "Grundrechtseingriff" bezeichnet eine zentrale Kategorie der deutschen Grundrechtsdogmatik. Er formuliert die Voraussetzungen, unter denen hoheitliche Maßnahmen überhaupt grundrechtliche Reaktionsansprüche auslösen können. Trotz seiner dogmatischen Fundamentalfunktion ist der "Grundrechtseingriff" ein schillerndes Phänomen geblieben. Er steht paradigmatisch für die zunehmend kritisierte Komplexität der deutschen Grundrechtsdogmatik (I). Eine jüngere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und darin enthaltene Bezugnahmen auf weitere einschlägige Judikate machen deutlich, dass auch das Bundesverfassungsgericht eine schlüssige Eingriffsdogmatik nicht entwickelt hat (II.). Besonders problematisch ist das im Hinblick auf Art. 1 Abs. 3 GG bedenkliche "Alles oder Nichts"-Schema des Grundrechtsschutzes, das der Eingriffsbegriff zwangsläufig impliziert (III.). Es wird daher dafür plädiert, den "Grundrechtseingriff" als dogmatischen Kernbegriff aufzugeben und an seine Stelle das Paradigma des "grundrechtswidrigen Effekts" zu setzen (IV.). difu

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die Öffentliche Verwaltung

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Nr. 18

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S. 765-774

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