Lärmschutz und Raumplanung. Verordnung in der Vernehmlassung.
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Datum
1985
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IRB: Z 1425
SEBI: Zs 3670-4
BBR: Z 2392
SEBI: Zs 3670-4
BBR: Z 2392
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Zusammenfassung
Das Bundesgesetz für Umweltschutz (USG) und die dazugeöerigen Verordnungen bilden den Rahmen für die Lärmbekämpfung. Das Konzept sieht Maßnahmen in drei Stufen vor: 1. Bestmögliche Lärmschutztechnik, 2. Maßnahmen zur Eindämmung der Schallausbreitung, 3. Ersatzmaßnahmen beim Betroffenen. Die praktische Anwendung sowie Konsequenzen in der Raumplanung werden dargestellt. Anhand von Tabellen werden Empfindlichkeitsstufen und das Vorgehen bei der Zuordnung zu Empfindlichkeitsstufen erläutert. (st)
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Aktuelles Bauen, Solothurn 20(1985), Nr.5, S.16-17, Abb., Tab.