Mögliche Beschäftigungswirkungen alternativer Ruhestandsregelungen. Ergebnisse einer Erhebung des Ifo-Instituts im verarbeitenden Gewerbe, im Bauhauptgewerbe sowie im Handel.
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1983
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IRB: Z 1119
BBR: Z 310
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Zusammenfassung
Das Bauhauptgewerbe bevorzugt die Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze auf 58 Jahre gegenüber der Einführung von Teilzeitarbeit für ältere Arbeitnehmer ab 55 Jahre, weil 54 % des Arbeitsvolumenausfalls durch Neueinstellungen, Verzicht auf Entlassungen oder Umsetzungen ersetzt würden. Zusätzliche Rationalisierung ist erst in zweiter Linie zu erwarten; zusätzliche Überstunden spielen eine untergeordnete Rolle. Der Arbeitsmarkt würde von 1983-1985 um fast 350.000 Personen entlastet werden (Teilruhestand nur bis zu 210.000 Personen umgerechnet in Vollzeitkräfte). fw
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Ifo-Schnelldienst, München 36(1983)Nr.23, S.18-29, Tab., Lit.