Gemeinnützigkeit eines Wohnungsunternehmens. Gesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen - Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, WGG, §§ 6 und 19. OVG Lüneburg, Urteil vom 19.10.1978 - III A 305/77.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 177
SEBI: Zs 789-4
BBR: Z 67

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Der tatsächliche Betrieb eines Wohnungsunternehmens läuft nur dann dem § 6 WGG zuwider, wenn die unzulässigen Geschäfte einen wesentlichen Teil der Gesamttätigkeit ausmachen und damit eine prägende Wirkung für den Geschäftsbetrieb insgesamt erreichen. Dabei muss auf den Gesamtbetrieb, für den die Anerkennung entzogen werden soll, nicht auf einzelne Teile abgestellt werden. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit des Mittels ist auch beim Entzug der Gemeinnützigkeit nach § 19 Abs. 2 b WGG zu beachten. hb

Beschreibung

Schlagwörter

Recht, Wohnung, Wohnungsrecht, Wohnungsunternehmen, Geschäftstätigkeit, Entzug, Gemeinnützigkeit, Rechtsprechung

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Bundesbaublatt 29(1980)Nr.2, S.104-106

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Recht, Wohnung, Wohnungsrecht, Wohnungsunternehmen, Geschäftstätigkeit, Entzug, Gemeinnützigkeit, Rechtsprechung

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries