Besondere Formen der Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Katastrophenfall und zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit.
Lang
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Datum
1998
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Herausgeber
Lang
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Frankfurt/Main
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ISSN
ZDB-ID
Standort
ZLB: 98/3778
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
Autor:innen
Zusammenfassung
Katastrophen und Gefahren für die innere Sicherheit eines Staates werden in Gesellschaft und Politik gemeinhin als "innerer Notstand" bezeichnet. Ein solcher liegt dann vor, wenn so schwere Gefahren für den Staat bestehen, daß deren Bewältigung nicht mehr mit "normalen" Mitteln, sondern nur mit besonderen Befugnissen möglich ist. Mit der sogenannten "Notstandsverfassung" von 1968 hat der Verfassungsgeber die Artikel 35, 91 und 87a des Grundgesetzes neu gefaßt. Diese Neufassung sieht eine stufenweise Aufhebung der vertikalen Gewaltenteilung durch besondere Formen der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern vor. Der Autor untersucht und beurteilt diese außerordentliche Kooperation unter Berücksichtigung des föderativen Charakters der Bundesrepublik und im Hinblick auf die europäische Integration. difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
212 S.
Zitierform
Freie Schlagworte
Stichwörter
Deskriptor(en)
Zivilschutz , Ordnungspolitik , Verfassungsrecht , Bund , Land , Kooperation , Kompetenz , Polizei , Bundeswehr
Serie/Report Nr.
Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 2415