"Gemeinwohl", Polizei und "Festungspraxis". Staatliche Gewaltsamkeit und innere Verwaltung in Preußen, 1815-1850.

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SEBI: 82/6981

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Die These, daß im Zuge der Entfaltung der kapitalistischen Produktionsweise manifeste staatliche Gewalt durch den stummen Zwang der ökonomischen Verhältnisse ersetzt werde und der moderne Staat zunehmend indirekte Herrschaftstechniken nutze und entwickle, wird durch detaillierte historische Fallstudien überprüft.Am Beispiel Preußens wird gezeigt, daß staatliches Handeln immer Gewaltsamkeit bedeutete, zwar nicht als stete und monotone Gewaltanwendung, wohl aber als tatsächliche wie symbolische Präsenz von physischer Gewalt.Die Bürokratie legitimierte dabei Gewaltanwendung, indem sie den Staat als Festung interpretierte, die um des gemeine Wohls der Eigentümer-Gesellschaft willen nach militärischem Muster gegen die besitzlosen Klassen zu verteidigen war.Diese Betrachtungsweise schloß die Wahrnehmung sozio-ökonomischer Ursachen der Manifestationen von Protest und Opposition aus. bb/difu

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Gemeinwohl, Bürokratie, Politische Gewalt, Verwaltungsgeschichte, Armut, Gerichtsbarkeit, Staatsgewalt, Polizei, Militärwesen, Landesgeschichte, Verwaltungsorganisation, Wissenschaft/Grundlagen, Geschichte

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Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht (1982), 390 S., Abb.; Lit.(phil.Diss.; Konstanz 1980)

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Gemeinwohl, Bürokratie, Politische Gewalt, Verwaltungsgeschichte, Armut, Gerichtsbarkeit, Staatsgewalt, Polizei, Militärwesen, Landesgeschichte, Verwaltungsorganisation, Wissenschaft/Grundlagen, Geschichte

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Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte; 73