Kommunale Abwasserbeseitigung im Land Brandenburg. Lagebericht 2019.
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Potsdam
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BE
EDOC
EDOC
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Abstract
In der EU-Kommunalabwasserrichtlinie ist in Artikel 16 festgelegt, dass die zuständigen Stellen oder Behörden der Mitgliedsstaaten alle zwei Jahre einen Lagebericht über die Beseitigung von kommunalen Abwässern und
die Entsorgung von Klärschlamm in ihrem Zuständigkeitsbereich herausgeben.
Das Land Brandenburg hat beginnend mit der Veröffentlichung des Lageberichtes 1999 dieser Verpflichtung entsprochen. Der vorliegende 11. Bericht dient der Information der Öffentlichkeit über den Stand der Beseitigung von kommunalem
Abwasser und der Entsorgung von Klärschlamm
zum 31. Dezember 2017. Die Angaben des Lageberichts
2019 basieren auf vom Landesamt für Umwelt (LfU) zusammengefassten
Daten, die bei den abwasserbeseitigungspflichtigen
Gemeinden, Zweckverbänden und Ämtern
erhoben und von den zuständigen Wasserbehörden
im Jahr 2018 ergänzt wurden.
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