Kommunale Abwasserbeseitigung im Land Brandenburg. Lagebericht 2019.

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DE

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Potsdam

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In der EU-Kommunalabwasserrichtlinie ist in Artikel 16 festgelegt, dass die zuständigen Stellen oder Behörden der Mitgliedsstaaten alle zwei Jahre einen Lagebericht über die Beseitigung von kommunalen Abwässern und die Entsorgung von Klärschlamm in ihrem Zuständigkeitsbereich herausgeben. Das Land Brandenburg hat beginnend mit der Veröffentlichung des Lageberichtes 1999 dieser Verpflichtung entsprochen. Der vorliegende 11. Bericht dient der Information der Öffentlichkeit über den Stand der Beseitigung von kommunalem Abwasser und der Entsorgung von Klärschlamm zum 31. Dezember 2017. Die Angaben des Lageberichts 2019 basieren auf vom Landesamt für Umwelt (LfU) zusammengefassten Daten, die bei den abwasserbeseitigungspflichtigen Gemeinden, Zweckverbänden und Ämtern erhoben und von den zuständigen Wasserbehörden im Jahr 2018 ergänzt wurden.

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104

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