Die Bezirksvertretungen in der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung.
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SEBI: 90/2751
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In 23 nordrhein-westfälischen Großstädten existieren insgesamt 155 Bezirke mit 2703 gewählten Bezirksvertretern. Die Autorin erörtert diesbezügliche Probleme und macht Verbesserungsvorschläge. So soll das Wahlverfahren zu den Bezirksvertretungen dem der Ratswahl angepaßt werden. Die Höchstzahl von Bezirksvertretern soll ihrer Ansicht nach auf 27 angehoben werden. Auch sollen Städte mit weniger als 600.000 Einwohnern keine die Zahl von 60.000 Einwohnern überschreitenden Bezirke bilden dürfen. Den Bezirksvertretungen sollte das Recht eingeräumt werden, in allen wichtigen Angelegenheiten, die den Stadtbezirk berühren, Vertreter zur Mitberatung in den Rat zu entsenden. Diese und andere Vorschläge zur Änderung der Gemeindeordnung sollen das Konfliktpotential der Bezirksverfassung entschärfen. jüp/difu
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Bezirksvertretung, Stadtteil, Gemeindeordnung, Stadtrat, Kommunalverwaltung, Großstadt, Kompetenz, Bürgernähe, Partei, Kommunalpolitik, Rechtsgeschichte, Verwaltung, Kommunale Vertretungskörperschaft, Recht, Kommunalrecht
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Köln: (1989), XXXIV, 194 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Köln 1989)
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Bezirksvertretung, Stadtteil, Gemeindeordnung, Stadtrat, Kommunalverwaltung, Großstadt, Kompetenz, Bürgernähe, Partei, Kommunalpolitik, Rechtsgeschichte, Verwaltung, Kommunale Vertretungskörperschaft, Recht, Kommunalrecht